Beurlaubungen: Stadt Steinheim an der Murr

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Beurlaubungen

Beurlaubungen bis zu zwei Tagen sind rechtzeitig unter Angabe des Grundes bei der Klassenlehrerin schriftlich zu beantragen. Sie können nur aus besonders dringendem Anlass genehmigt werden.

Über eine Beurlaubung von mehr als zwei Tagen entscheidet die Schulleitung. Auch diese ist rechtzeitig vorher unter Angabe des Grundes schriftlich zu beantragen.